Werbliche Information Professionelle Medienproduktion seit 2015

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen spire-spark Medienproduktion (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Dienstleistungen im Bereich Musik- und Filmproduktion geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Auftraggeber gibt durch Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail ein unverbindliches Angebot ab.

(3) Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Erbringung der Leistung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den darin referenzierten Leistungsbeschreibungen.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle auf der Website genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Aufträgen über 1.000 Euro eine Anzahlung in Höhe von 50% bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag ist nach Abnahme der Leistung fällig.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Zuarbeit des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Anbieters und können zu Terminverschiebungen führen.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, werden dem Auftraggeber einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für den vereinbarten Verwendungszweck eingeräumt.

(3) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

(2) Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich geltend zu machen.

(3) Bei berechtigten Mängeln hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Stornierung und Rücktritt

(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit vor Beginn der Leistungserbringung stornieren. In diesem Fall sind bereits erbrachte Leistungen und nachgewiesene Aufwendungen zu vergüten.

(2) Bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungstermin werden 50% der vereinbarten Vergütung fällig.

(3) Bei Stornierung am Tag des Leistungstermins oder Nichterscheinen werden 100% der vereinbarten Vergütung fällig.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages erforderlich.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen Frankfurt am Main.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2024